Aufgaben

Der Beobachter der Länder bei der Europäischen Union, kurz „Länderbeobachter“, hat als gemeinsame Einrichtung aller 16 Bundesländer die Aufgabe, diese über für sie bedeutsame Vorgänge im Bereich der Europäischen Union zu informieren. Hierbei steht die umfassende Berichterstattung aus dem Ministerrat im Mittelpunkt.

Schon bei Aushandlung der Römischen Verträge 1956 war für die Länder die Teilnahme an den vorbereitenden Sitzungen von besonderem Interesse. Damals wurde mit zwei Ländervertretern als Mitglieder der deutschen Delegation der Grundstein für den heutigen Länderbeobachter gelegt.

Die Länder begleiten die EU-Rechtsetzung von der Entwicklung von Vorschlägen durch die EU-Kommission über die Beratung in Ratsgremien bis zur Entscheidung in den Räten der EU und im Europäischen Parlament.

Der Beobachter der Länder bildet den Schlusspunkt im Prozess der Mitwirkung der Bundesländer an der europäischen Gesetzgebung. Er informiert auf elektronischem Wege aktuell über Verlauf und Ergebnisse der nach Politikbereichen gegliederten Räte (10 Ratsformationen), stellt jedem Tagesordnungspunkt einen Sachstandsbericht voran und übermittelt den Ländern zugleich die Beratungs- und Beschlussdokumente.

Jährlich berichtet er über bis zu 80 Ratssitzungen. Durch den Beobachter der Länder ist der Zugang der Länder zu den Ratssitzungen auch in den Bereichen gewährleistet, in denen sie keine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz haben. Die Einzelheiten über die Arbeit des Länderbeobachters sind im Abkommen der Länder vom 24.10.1996 geregelt.

Der Beobachter der Länder wird von den 16 Bundesländern nach ihrer Finanzkraft (Königsteiner Schlüssel) finanziert. Die Europaministerkonferenz der deutschen Länder beschließt über die personelle und – in Zusammenarbeit mit der Finanzministerkonferenz – über die finanzielle Ausstattung des Länderbeobachters. Das Land Baden-Württemberg als Vorsitz im EU-Ausschuss des Bundesrates hat die Dienst- und Fachaufsicht und führt den Haushalt.